Informationen für unsere Mitglieder
29. 10. 2021
Die im Bootshaus einzuhaltenden Hygienebestimmungen sind im Eingangsbereich ausgehängt. Bei Veranstaltungen sind darüber hinaus die Bestimmungen der Stadtverwaltung einzuhalten. Je nach Höhe der Inzidenszahlen, werden diese angepasst.
Die Nutzung des Kraftraumes ist unter der Einhaltung spezieller Vorkehrungen (siehe Aushang am Kraftraum) möglich.
Vorstand KuK-Schwerin